Ereignisrekorder (Eventrecorder)

Home-Monitoring Station, Foto: Medtronic

Bei einer Synkope handelt es sich um einen kurzzeitigen plötzlichen Bewusstseinsverlust mit vollständiger Reorientierung. Viele Menschen erleiden im Laufe ihres Lebens eine Synkope. Häufig verbirgt sich dahinter eine ungefährliche Fehlregulierung des Blutdrucks und Pulses. Allerdings kann einer Synkope, insbesondere bei wiederkehrenden Bewusstlosigkeiten ohne vorherige Symptome, eine gefährliche Herzrhythmusstörung oder eine schwerwiegende Erkrankung von Herzmuskel oder Herzklappen zugrunde liegen. Insofern sollte bei einer Synkope eine ärztliche Vorstellung erfolgen. Die Basisdiagnostik umfasst ein ausführliches Gespräch, eine körperliche Untersuchung und ein Ruhe-EKG. Weiterführende Untersuchungen sollte in Abhängigkeit der individuellen Patientengeschichte (beispielsweise Ultraschalluntersuchungen von Herz und Gefäßen, Langzeit-EKG-Aufzeichnungen, Blutdruck- und Pulsmessungen in unterschiedlichen Körperpositionen) erfolgen.

Sollte nach den Basisuntersuchungen der Verdacht auf eine zugrunde liegende Herzrhythmusstörung vorliegen, kann neben der Aufzeichnung von wiederholten Langzeit-EKG-Untersuchungen auch die Implantation eines Ereignisrekorders erwogen werden. Die Implantation eines Ereignisrekorders erfolgt nach der Gabe von schmerzstillenden Medikamenten neben dem Brustbein und erfordert nur wenige Minuten. Dabei wird ein spezielles Gerät unter die Haut eingebracht, welches nach vorprogrammierten Kriterien den Herzrhythmus in Form eines EKGs aufzeichnet und elektronisch an unsere Klinik überträgt. Zusätzlich kann der Patient im Falle einer erneuten Bewusstlosigkeit die Aufzeichnung eines EKGs selbst aktivieren. Unser ärztliches Team wird die übermittelten EKG-Episoden einsehen und im Falle von gefährlichen Rhythmusstörungen Kontakt mit dem Patienten aufnehmen und die weitere Behandlung einleiten. Durch dieses Verfahren wird die Wahrscheinlichkeit einer Detektion von Herzrhythmusstörungen erhöht.

Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Ereignisrekorder liegt in der Detektion von Herzrhythmusstörungen bei Patienten mit Schlaganfällen. Im Falle eines Schlaganfalles wird noch während des stationären Aufenthaltes auf einer Schlaganfallstation eine Ursachenabklärung angestrebt (Detektion von Herzrhythmusstörungen mittels EKG und Langzeit-EKG, Ultraschall von Herz und hirnversorgenden Gefäßen). Sollte nach den Untersuchungen keine Ursache identifiziert worden sein, kann die Implantation eines Ereignisrekorders erwogen werden, um eine bisher unerkannte, selten auftretende Herzrhythmusstörung zu diagnostizieren.